Warum gewerblich genutzte Pkw der
UVV-Prüfpflicht unterliegen
Information für Geschäftskunden
Arbeitsschutz als Grundlage
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jedes gewerblich genutzte Fahrzeug ein Arbeitsmittel bzw. ein Arbeitsplatz, vergleichbar mit dem Schreibtischarbeitsplatz im Büro. Durch diese Definition hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, den technischen Zustand des Arbeitsplatzes „Fahrzeug“ im Sinne der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten regelmäßig prüfen zu lassen. Da die Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) zum Vorschriften- und Regelwerk der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes gehören, regelt die DGUV Vorschrift 70 die Prüfung aller gewerblich genutzten Fahrzeuge. Eingeschlossen sind neben Transporter, LKW oder Bussen auch Pkw-Dienstwagen. Völlig unerheblich dabei ist, ob die Fahrzeuge als Pool- oder Servicefahrzeuge ausschließlich dienstlich eingesetzt werden oder ob es sich um individuell zugewiesene Dienstwagen handelt, für die auch die Privatnutzung gestattet ist.
Was wird in der UVV-Prüfung überprüft?
Es gilt, die jeweiligen Fahrzeuge einmal jährlich auf ihre allgemeine technische Sicherheit zu prüfen und den Zustand zu dokumentieren. Geprüft werden relevante Komponenten unter dem Gesichtspunkt der Arbeitssicherheit wie z. B. bewegliche Anbauteile (Motorhaube, Türen, Kofferraumdeckel), Sitze und Sicherheitsgurte, Vorrichtungen zur Ladungssicherheit sowie der Zustand von Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten. Wenn die allgemeine Verkehrssicherheit (z. B. Bremsen, Lenkung, Stoßdämpfer, Bereifung, Beleuchtungskomponenten, Scheibenwisch-Waschanlage) nicht durch ein mängelfreies HU-Prüfprotokoll oder eine mängelfreie letzte Inspektion dokumentiert werden kann, müssen auch diese Komponenten geprüft werden. Sollten wir bei der Prüfung Mängel feststellen, werden wir diese – selbstverständlich nach Absprache mit Ihnen – schnellstmöglich beheben.
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HU & UVV-Prüfung: Zeitersparnis
Da die erste UVV-Prüfung im Rahmen der Übergabe-Inspektion erfolgt, werden in der Regel auch einige künftige UVV-Prüfungen nach DGUV Vorschrift 70 mit dem Termin einer HU zusammenfallen. Lediglich die jährliche Zwischenprüfung erfolgt einzeln. Bei passender Terminierung, können wir diese selbstverständlich ohne zusätzlichen Werkstattaufenthalt im Rahmen einer regulär geplanten Inspektion durchführen. Eine mängelfreie UVV-Prüfung wird ordnungsgemäß mit dem Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen dokumentiert. Zusätzlich dient der Prüfaufkleber als sichtbares Zeichen für die UVV-Prüfung am Türholm.